Für Hör- und Sprachbehinderte

Für gehörlose, schwerhörige und kehlkopflose Menschen gibt es folgende Möglichkeiten, einen Notruf abzusetzen:

 

Für alle hör- und sprachgeschädigte Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht die Möglichkeit, Notrufe mit einem Formblatt per FAX an die Leitstelle zu senden.
Sie können wertvolle Zeit sparen, wenn sie einen Vordruck (hier Downloaden: http://www.notfall-telefax112.de/aktion-notfall-telefax-112/index.html ) bereits schon im Voraus mit den wichtigsten Daten versehen und ihn dann griffbereit in der Nähe des FAX-Gerätes aufbewahren.
So können Sie dieses Fax im Notfall in kürzester Zeit fertig ausfüllen und an die allgemeine

Notruf-Nummer 112

versenden.
Bitte beachten Sie, dass das FAX gut leserlich ausgefüllt sein muss. Wir empfehlen Ihnen die Teilnehmerkennung des Faxgerätes zu aktivieren. Bewahren Sie in der zwischenzeit Ruhe. Die Rettungskräfte werden dann durch die Leitstelle verständigt und sind schnellstmöglich bei Ihnen vor Ort.